Nachhaltigkeit fängt im Alltag an. Genauer: beim Einwegplastik. Deshalb setzen sich die EU-Staaten dafür ein, nachwachsende und wiederverwendbare Alternativen zur Norm zu machen, um Neuplastik zu vermeiden. Und das ist dringend nötig: Schon heute finden wir Plastik nicht nur in Form von Müll in Ozean und Tierkadavern, sondern auch als Mikroplastik in unserer Nahrungskette. Nach dem bereits in Kraft getretenen, EU-weiten Verbot von Einwegplastik für Einweggeschirr sollen Gastronom*innen ab 2023 verpflichtet werden, auch Mehrwegalternativen anzubieten. Erfahren Sie hier, was genau auf der EU-Plastikverbot-Liste steht und zu welchen Alternativen Hotels, Catering, Gastronomie, Lebensmitteleinzelhandel & Co. greifen können, um auf Plastikprodukte zu verzichten und ihren Beitrag für mehr Nachhaltigkeit zu leisten.
Tipp: Noch mehr Informationen über nachhaltige Plastik-Alternativen finden Sie in unserem Ratgeber.
EU-weites Plastikverbot: Welche Produkte sind betroffen?
Seit dem 3. Juli 2021 dürfen Hersteller einige Wegwerfprodukte aus Plastik und expandiertem Polystyrol (bekannt unter dem Handelsnamen Styropor) in den EU-Staaten nicht mehr verkaufen. So soll Plastik-Abfall eingespart werden. Für die betroffenen Produkte gibt es allerdings geeignete Alternativen. Konkret von dem Verbot betroffen sind:
- Trinkhalme aus Kunststoff oder Biokunststoff
- Teller und Suppenschalen aus Kunststoff oder Biokunststoff
- Bestecke und Rührstäbchen aus Kunststoff oder Biokunststoff
- Menüverpackungen, Becher und Teller aus expandiertem Polystyrol
- Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff oder Biokunststoff1