Am 3. Juli 2021 ist die Einwegplastik-Verordnung in Kraft getreten und viele Take-Away-Artikel sind seither verboten. Wer als Gastronom seine Restbestände an Einweggeschirr, Einwegbesteck und To-Go-Verpackungen aufgebraucht hat, muss nun umdenken.
Ab Januar 2023 greift zudem sogar eine Mehrwegpflicht für To-Go-Verpackung in Deutschland, die besagt, dass Sie als Restaurant-, Imbiss oder Café-Inhaber dazu verpflichtet sind, mindestens eine Mehrwegalternative anzubieten, wenn es um Straßenverkauf und Lieferungen für Außer-Haus-Verkauf geht.
Erhalten Sie in unserem Whitepaper mehr Informationen über das Einweg-Plastik-Verbot und die Mehrwegsteuerpflicht für Verpackungen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Einhaltung des Mehrweggesetzes akribisch von den Behörden des jeweiligen Bundeslandes kontrolliert wird.
Bei Nichtbeachtung der Mehrwegpflicht drohen mitunter Bußgelder von mehreren 10.000 Euro.
Bis dahin sind es nur noch wenige Monate und die Auswahl an umweltfreundlichen To-Go-Verpackungen ist groß.
Wir helfen Ihnen gerne!
Als Hersteller von umweltfreundlichen Verpackungslösungen aus nachwachsenden, recycelten oder recycelbaren Rohstoffen ist es uns ein wichtiges Anliegen den CO2-Ausstoß zu reduzieren und unseren Planeten zu schützen.