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Einwegplastik-verbot

Einwegplastik-Verbot: was Sie jetzt wissen müssen

Am 3. Juli 2021 ist die Einwegplastik-Verordnung in Kraft getreten und viele Take-Away-Artikel sind seither verboten. Wer als Gastronom seine Restbestände an Einweggeschirr, Einwegbesteck und To-Go-Verpackungen aufgebraucht hat, muss nun umdenken.

Was ist bereits von der Einwegplastik-Verordnung betroffen?

Plastik Besteck

Plastik-Besteck

Plastik Strohhalme

Plastik-Strohhalme

Plastik Einweggeschirr

Plastik-Einweggeschirr

Styropor Verpackung

Styropor-Verpackung

Die Alternative: Umweltfreundliche To-Go Verpackungen

Was bedeutet die Mehrwegpflicht?

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